cybiont veröffentlicht Kontrollen mit abgegrenzten Aussagen. Ob eine Kontrolle zu den Pflichten einer regulierten Organisation beiträgt, hängt von deren Rolle, Verwendungszweck, Risikobeurteilung, Deployment und gesamtem Kontrollumfeld ab. Diese Seite ist eine abgegrenzte Quellenzuordnung, keine Zertifizierung oder Rechtsberatung.
Heute öffentlich prüfbar
- Der signierte KI-Antwortnachweis enthält ein gültiges Bündel, eine manipulierte Negativkontrolle, ein Offline-Prüfwerkzeug und ausdrückliche Aussagegrenzen.
- Eine erfolgreiche Prüfung belegt die auf jener Seite beschriebenen signierten Festlegungen. Sie attestiert weder Modellausführung noch durchgehende Geräteanwesenheit, Firmware-Bewertung oder Performance.
- Die Browser-DLP ist ein Prototyp und kein Produktivsystem. Dies entspricht dem Warnhinweis im ausgelieferten Manifest.
- Compliance-Ledger und Governance-Workflow sind Prototypen. Trusted Execution ist ein Architekturkonzept, dessen Umsetzung vom konkreten Deployment und Partner abhängt.
Auf dieser Website werden weder eine abgeschlossene unabhängige Sicherheitsprüfung noch eine behördliche Genehmigung veröffentlicht oder behauptet. Vor einem Pilotprojekt sind die verfügbaren Artefakte, Aussagen, Grenzen und Abnahmekriterien schriftlich festzuhalten.
Regulatorische Primärquellen
FINMA
Die FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 weist Beaufsichtigte auf KI-Risiken und Beobachtungen aus der Aufsichtspraxis hin. Sie behandelt Governance, Risikomanagement, Transparenz und Proportionalität nach Grösse, Komplexität, Struktur und Risikoprofil eines Instituts. Sie ist eine Aufsichtsmitteilung, kein FINMA-Rundschreiben, und genehmigt weder cybiont noch dieses Nachweisformat.
Das öffentliche Antwortnachweis-Paket kann als eine technische Kontrolle innerhalb eines breiteren internen Kontrollsystems beurteilt werden. Es belegt nicht, dass das Gesamtsystem die FINMA-Erwartungen erfüllt.
Verordnung (EU) 2024/1689
Die Anwendbarkeit des EU AI Act hängt von Akteur, System und Verwendungszweck ab. Gemäss Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, dem Digital Omnibus on AI, gelten die betreffenden Hochrisiko-Bestimmungen für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028.
Die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 nennen Herkunfts- und Authentizitätstechniken als Beispiele; sie verlangen von Anbietern keine vollständige Provenienzkette oder Inhaltsgeschichte. Das öffentliche Paket wird deshalb nur als eine Kontrolle beschrieben, die Prüferinnen und Prüfer im angegebenen Umfang bewerten und auf die sie sich stützen können – nicht als EU-AI-Act-Compliance.
Datenschutz
Pflichten nach Schweizer und EU-Datenschutzrecht hängen vom konkreten Deployment ab. Kundengehaltene Nachweise können ein Kontrolldesign unterstützen; Datenstandort oder Kundenverwahrung allein belegen jedoch keine Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes oder der DSGVO.